Regelung zur Nutzung privater Endgeräte

Die private Nutzung mobiler Endgeräte (z.B. Handys, Smartphones, Smartwatches) ist während der gesamten Schul- und Ganztagszeit auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Dies bedeutet konkret:

– Eine Nutzung ist während des Schultags (7.00 bis 17.00 Uhr) nicht erlaubt. Dies gilt    auch während Ausflügen und Schulveranstaltungen.

– Mitgebrachte Geräte müssen ausgeschaltet im Schulranzen sein.

Bei Verstoß wird das Gerät vorübergehend eingezogen und am Ende des Schultages zurückgegeben. Die Abholung des Gerätes liegt in der Verantwortung des Kindes. Hat die wiederholte Einziehung zu keiner Verhaltensänderung geführt, so muss das Endgerät von einer erziehungsberechtigten Person abgeholt weren.

– Ausnahme: Die Nutzung ist nur in begründeten medizinischen Fällen oder mit            Erlaubnis durch die Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft möglich.

Die Schule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.

 

 

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